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Satzung

Spielmannszug Disteln-Backum e.V.

 

Satzung

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Spielmannszug Disteln-Backum e.V..

Der Spielmannszug Disteln-Backum e.V. hat seinen  Sitz in Herten.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen eingetragen werden.

 

§2 Zweck des Vereins

Der Spielmannszug Disteln-Backum e.V.  verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der Spielmannszugmusik. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Übungsabende, öffentliche Auftritte, Ausbildung in der Spielmannszugmusik und Durchführung von Konzerten.

 

§3 Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Organe

Die Organe des Vereins

a) der Vorstand, der sich zusammensetzt aus dem Gesamtvorstand und darin enthalten dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB, und

b) die Mitgliederversammlung.

 

§5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

dem (die) 1. Vorsitzende/n,

dem (die) 2. Vorsitzende/n,

dem (die) 1. Schriftführer/in,

dem (die) 2. Schriftführer/in,

dem (die) Hauptkassierer/in

den (die) stellvertretenden Kassierern

den gewählten Tambourmajoren.

 

Die Aufgaben des Vorstandes:

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins- im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er beschließt die Verwendung der Mittel.

 

Beschlüsse der Organe werden vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Satzung mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei etwaiger Stimmengleichheit entscheidet die "Stimme des (der) Vorsitzenden.

 

§6 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wobei im ersten Jahr nach der Gründung ein Kassenprüfer nur für ein Jahr gewählt wird. Die Aufgabe der Kassenprüfer ist es, nach Abschluss des Geschäftsjahres die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte zu überprüfen und die Richtigkeit durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Sie berichten der Mitgliederversammlung das Ergebnis und schlagen die Entlastung des Vorstandes vor.

 

§7 Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand gem. §26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.

·         Vorsitzende/r

·         1. Schriftführer/in

·         1. Kassierer/in

 

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist nur mit einem weiteren geschäftsführenden Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

 

Die Vertreter und der erweiterte Vorstand werden durch die Versammlung gewählt.

 

§8 Vorstandswahlen

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand

 

§9 Ordentliche Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

·         Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes

·         Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über Vereinsauflösung

·         weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

 

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe der Tagesordnungspunkte durch eine schriftliche Einladung einberufen. Die Tagesordnung ist zu ergänzen wenn dies ein Mitglied schriftlich bis spätestens 8 Tage vor dem Versammlungstermin fordert.

 

Beschlüsse der Mitglieder werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Beschlüsse zur Änderung der Satzung, zur Änderung des Zwecks des Vereins sowie zur Auflösung des Vereins bedürfen eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

 

§10 Protokollierung der Mitgliederversammlung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll wird bei der nächsten Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt vom Schriftführer verlesen

 

§11 Eintritt in den Verein

Der Eintritt in den Spielmannszug Distel-Backum e.V. erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Vereinsmitglied kann jede natürliche, volljährige Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen, formlosen Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Mitgliedschaftsrechte können keinem anderen überlassen werden.

 

Der Beitrag für den Spielmannszug Disteln-Backum e.V. wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist spätestens zum jeweiligen Monatsletzten bei den Kassierern bar zu bezahlen.

 

§12 Austritt aus dem Verein

Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Die Austrittserklärung wird mit Zugang beim Vorstand wirksam.

 

Die Mitgliedschaft erlischt ebenfalls durch Auflösung oder durch Ausschluss.

 

Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmmehrheit. Das Mitglied hat ein Anrecht auf Anhörung in der Mitgliederversammlung. Ausschlussgründe sind insbesondere Beitragsrückstände von mehr als 12 Monaten sowie Vereinsschädigendes Verhalten.

 

Ausgetretene Mitglieder sind verpflichtet ihre Beiträge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.

 

Ansprüche gegenüber dem Verein sind keinesfalls Möglich.

 

§13 Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat zum Wohle des Vereins zu handeln. Er ist verpflichtet, allgemeine Anordnungen die vom zuständigem Vorstand und der Mitgliederversammlung erlassen werden einzuhalten.

  

§14 Uniform und Instrumente

Die Uniform bleibt Eigentum des Vereins. Jeder Spieler verpflichtet sich durch seine eigenhändige Unterschrift das genannte Vereinseigentum schonend zu behandeln und zu pflegen. Für mutwillige Beschädigung an Uniform und Instrument hat der Spieler bzw. der gesetzliche Vertreter die Kosten für die Instandsetzung selbst zu tragen.

  

§15 Satzungsänderung

Eine Satzänderung muss schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Spätestens drei Monate nach Eingang des Antrages muss die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit über die Änderung entscheiden.

  

§ 16 Haftung

Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder, einschließlich der Vorstandsmitglieder auch in dieser Eigenschaft ist ausgeschlossen.

 

§17 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Herten die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder Kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 

 

Spielmannszug Disteln-Backum e.V.